Diese Regeln und Bestimmungen für unseren Ferienpark sind zusammengestellt worden, um Ihnen und den anderen Gästen den Aufenthalt im Ferienpark De Boshoek so angenehm und sicher wie möglich zu machen. Wir erwarten, dass Sie diese Regeln und Bestimmungen zur Kenntnis nehmen und sie respektieren.

Hauptregel:

Verhalten Sie sich bitte so, dass Sie für niemanden zum Ärgernis werden. Ermöglichen Sie sich und den anderenFerienparkgästen einen entspannten Aufenthalt. Bitte achten Sie besonders auf spielende Kinder.

Definitionen:

  • Urlauber: Sie und Ihre Familie, wohnhaft an der Adresse, die im Mietvertrag genannt wird, und als Mieter eines Stellplatzes im Ferienpark De Boshoek registriert.
  • Gast: Jede andere Person außer de Urlauber und seinen Miturlaubern, die sich mit Zustimmung sowohl des Urlaubers als auch des Betreibers im Ferienpark aufhält, die Campingunterkunft des Urlaubers und/oder die Einrichtungen des Betreibers benutzt und/oder sich dort aufhält.
  • Stellplatz: Das Teilgrundstück, das Sie vom Ferienpark De Boshoek mieten (die Berechtigung zur Miete wird durch den Mietvertrag geregelt), definiert durch die Stellplatznummer und mit einem Zaun eingegrenzt, auf dem Ihre Campingunterkunft platziert wird.
  • Campingunterkunft: Zelt, Zeltanhänger, Wohnmobil, Wohnwagen, Chalet oder jede andere Konstruktion, die Übernachtungszwecken dient.
  • Betreiber: Recreatiecentrum de Boshoek BV, im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 09033874 registriert.
  1. Ihr Aufenthalt als Urlauber
    • Sie dürfen bis zu 150 Tage im Jahr in unserem Ferienparkverbringen.
    • Als Urlauber dürfen Sie sich nicht als Einwohner der Gemeinde Barneveld registrieren.
    • Als Urlauber müssen Sie, Ihre Miturlauber und Gäste sich im Ferienparkwie gute Mieter verhalten.
    • Sie müssen jederzeit die Anweisungen der Mitarbeiter des Ferienparks De Boshoek befolgen.
    • Der Betreiber stellt dem Urlauber den vereinbarten Stellplatz nur zu Freizeitzwecken zur Verfügung, also nicht als ständigen Wohnsitz.
  2. Preise und Preisänderungen
    • Stellplatzgebühren usw. entsprechen den jeweils geltenden Gebührensätzen des Betreibers.
    • Der Betreiber darf die Campinggebühren einmal im Jahr erhöhen. Falls die Campinggebühren deutlich erhöht werden (> 5%), muss der Betreiber das dem Urlauber mindestens vier Monate vor Ablauf des Jahresvertrags ankündigen.
    • Das Vorausgegangene wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass Zusatzkosten, die durch eine Erhöhung der Kosten des Betreibers durch eine Erhöhung der Gebühren und Steuern, die direkt mit dem Stellplatz, der Campingunterkunft oder dem Urlauber in Verbindung stehen, an den Urlauber weitergereicht werden können, auch nach Vertragsabschluss.
    • Eine Vertragsbeendigung berechtigt den Urlauber nicht zur Erstattung der Kosten aus dem geltenden Vertrag.
  3. Bezahlung
    • Die Bezahlung der Stellplatzgebühr (inklusive einer Vorauszahlung für Energiekosten (50% der Kosten aus dem vorangegangenen Jahr oder ein Anfangssatz von € 150,00) und alle anderen Kosten, die für Ihren Aufenthalt anfallen) muss entweder (1) durch Lastschrift in zwölf gleichen Raten (inklusive eines einmaligen Zuschlags von € 35,00) (1. Rate vor dem 15. Oktober des Vorjahres und nachfolgend zum 1. der Folgemonate; die letzte Rate ist vor dem 1. September des Vertragsjahres fällig) beglichen werden ODER (2) bar oder per Banküberweisung in einer Summe vor dem 15. Oktober des Vorjahres und vor dem 1. Februar und dem 1. Juni des Vertragsjahres (Rabatt von € 25,00) ODER (3) in drei „gleichen“ Raten vor dem 15. Oktober des Vorjahres und vor dem 1. Februar und dem 1. Juni des Vertragsjahres.
    • Für die Lastschrift muss vor dem Beginn des (ersten) Vertragsjahres eine EInzugsermächtigung von dem und an den Betreiber ausgefüllt und unterschrieben sein. Diese Einzugsermächtigung bezieht sich auf alle Kosten, die in ihr genannt werden, und bleibt bis zur Kündigung oder Beendigung des Vertrags gültig.
    • Alle Zahlungen, die sich aus dem Vertrag ergeben, sollen pünktlich an den Betreiber gezahlt werden. Wenn sich die Zahlung verspätet, wird automatisch ein Verzugszins von 5% pro angefangenem Monat fällig, mindestens jedoch € 10,00. Falls ein Bankeinzug nicht ausgeführt werden kann oder rückgängig gemacht wird, fällt eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von € 15,00 an. Darüber hinaus ist der Urlauber verpflichtet, alle außergerichtlichen Kosten zu tragen, falls der Betreiber in irgendeiner Form gezwungen wird, einen Dritten mit der Eintreibung des fälligen Betrages zu beauftragen.
    • Die Gebühren für Gas, Wasser und Strom berechnet der Betreiber zum 1. September des Vertragsjahres. Sie müssen bis zum 15. September des Vertragsjahres beglichen werden.
    • Falls der Urlauber trotz vorhergehender schriftlicher Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung auch zwei Wochen nach einer zweiten Mahnung nicht ausreichend nachkommt, ist der Betreiber berechtigt, dem Urlauber und seinen Miturlaubern und/oder Gästen mit sofortiger Wirkung den Zugang zum Ferienpark zu verweigern, bis zur Zahlungserfüllung Strom, Gas und Wasser abzuschalten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Betreiber ist nicht für etwaige Auswirkungen verantwortlich, die sich aus dem Abschalten ergeben. Falls der Betreiber den Vertrag kündigt, muss er dies dem Urlauber per Einschreiben oder E-Mail mitteilen.
    • Im Falle der NIchtbezahlung nach schriftlicher Mahnung und Vertragskündigung wird der Betreiber seine gesamten Ansprüche an den Urlauber an eine Inkassofirma übertragen. Die Verwaltungskosten, staatlichen Zinsen und Einziehungskosten werden im Einklang mit dem Rapport Voorwerk II ebenfalls dem Urlauber angelastet.
    • Falls nicht anders vereinbart, muss der Urlauber die Zahlungen in Euro leisten.
  4. Zugang und Parken
    • Zum Betreiben der Schranke benötigen wir Ihr Nummernschild. Sie können es an der Rezeption angeben.
    • In der Stellplatzmiete ist die Zugangsberechtigung zum Ferienpark für ein Auto inbegriffen. Wenn Sie jedoch innerhalb der Grenzen Ihres Stellplatzes einen eigenen Parkplatz einrichten, können Sie mithilfe des Formulars „Zweitautoberechtigung“ von der Rezeption die Zugangsberechtigung für ein weiteres Auto beantragen.Bitte beachten Sie, dass ein Parkplatz auf Ihrem Stellplatz nicht automatisch dazu berechtigt, ein zweites Auto in den Ferienpark einfahren zu dürfen.
    • Parken ist nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt. Parken auf der Straße, auch teilweise, ist verboten, ebenso wie das Parken auf einem fremden oder verlassenen Stellplatz.
    • Für den Zugang zum Ferienpark darf Ihr Fahrzeug höchstens die folgenden Maße haben: Länge 4,70 m, Breite 1,90 m, Höhe 1,95 m (in etwa wie ein VW-Bus). Fahrzeuge über dieser Größe sind im Ferienpark nicht zugelassen. Es ist verboten, Wohnwagen und Wohnmobile im Ferienpark dauerhaft abzustellen.
  5. Verkehr
    • Bitte halten Sie sich im Ferienpark jederzeit an das Tempolimit von 10 km/h.
    • Auf unserem Gelände gilt die niederländische Straßenverkehrsordnung.
    • Kraftfahrzeuge (mit Ausnahme von Behindertenfahrzeugen) dürfen im Ferienpark nur für die kürzestmögliche Strecke vom Eingang bis zum Stellplatz oder vom Stellplatz zum Ausgang genutzt werden.
    • Vermeiden Sie es, so oft es geht, mit dem Auto oder Motorrad auf dem Gelände zu fahren. Bitte lassen Sie Ihr Auto stehen, wenn Sie zum Restaurant, zu De Markt oder zur Rezeption wollen.
    • Mopeds und Motorräder dürfen nur bei ausgeschaltetem Motor geschoben werden.
    • Es ist verboten, Autos auf dem Gelände zu reparieren oder zu waschen.
  6. Unterbringung und Parkberechtigung von Dritten
    • Selbstverständlich sind Dritte herzlich eingeladen, Zeit in unserem Ferienparkzu verbringen. Übernachtungsgäste müssen sich jedoch an der Rezeption anmelden, um in unser Übernachtungsregister aufgenommen zu werden, und zahlen eine Übernachtungsgebühr. Sie müssen dies im Voraus oder, wenn es außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption liegt, so bald wie möglich melden. Wenn sich herausstellt, dass Gäste in Ihrer Campingunterkunft übernachten, die nicht gemeldet worden sind, berechnen wir eine Gebühr von € 75,00 pro Nacht, in der die Übertretung stattgefunden hat.
    • Sie sind persönlich für Gäste verantwortlich und haftbar. (Sowohl finanziell als auch für das Verhalten.)
    • Wenn Ihre Gäste unser Freibad oder unseren Tennisplatz benutzen möchten, müssen sie an der Rezeption einen Zugangspass erwerben.
    • Die Autos von Gästen sind im Ferienparknicht zugelassen. Gäste können stattdessen auf den markierten Parkflächen vor dem Parkeingang parken. Falls die Gäste Gepäck mitbringen oder Mobilitätsprobleme haben, können Sie sie am Parkplatz abholen oder das Gepäck umladen.
  7. Ihr Stellplatz und Ihre Campingunterkunft
    • Für die Konstruktion von Ergänzungen oder Erweiterungen müssen Sie eine schriftliche Genehmigung einholen; das Formular „Arbeitserlaubnis“ ist an der Rezeption erhältlich.
    • Die Begrenzung Ihres Stellplatzes darf nur aus Gebüsch bestehen. Dieses Gebüsch darf nicht höher als 1,80 m sein und muss einen Abstand von 5 cm zur Fahrbahn einhalten.
    • Abgrenzungen mit Fundamenten sind strikt verboten.
    • Sie dürfen Ihre Stellplatzhecke nicht über Ihren Stellplatz hinauswachsen lassen. Sonst könnten Notfalldienste sowie der Transport von Campingunterkünften im Ferienpark behindert werden und unsichere Situationen für die Straßenbenutzer entstehen. Standardmäßig sollte ein Mindestabstand von 5 cm zwischen der Hecke und der öffentlichen Fahrbahn eingehalten werden. Wenn Sie Ihre Hecke erneuern, rechnen Sie bitte das Pflanzenwachstum mit ein. Wir empfehlen, die Pflanzen mit einem Abstand von 50 cm von der Fahrbahn einzusetzen. Falls Ihre Hecke nicht den Vorschriften entspricht und es dadurch zu Gefährdungen kommt oder zu Behinderungen beim Transport von Campingunterkünften, sind wir gezwungen, die Hecke zu entfernen und eine Servicegebühr zu berechnen. Falls Ihr Zaun dabei beschädigt wird, können wir keine Haftung übernehmen.
    • Neben Ihrer Campingunterkunft darf höchstens eine von uns genehmigte Hütte aufgestellt werden. Die Maximalgröße beträgt 3,00 x 3,00 m. Für die Errichtung einer Blockhütte brauchen Sie eine schriftliche Genehmigung; das Formular „Arbeitserlaubnis“ ist an der Rezeption erhältlich.
    • Sie dürfen keinen Zaun aufstellen.
    • Sie müssen Ihren Stellplatz pflegen. Wenn das nicht der Fall ist, werden wir Sie schriftlich benachrichtigen und setzen Ihnen eine Frist von 14 Tagen für Ihre Antwort. Wenn die 14-Tages-Frist verstrichen ist, behalten wir uns vor, die Arbeiten auf Ihre Kosten durchführen zu lassen.
    • Sie müssen Ihre Campingunterkunft in einem guten Zustand erhalten. Wenn wir feststellen, dass Ihre Campingunterkunft nicht gut gepflegt ist, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir geben Ihnen die Möglichkeit, die Arbeiten in einem vernünftigen Zeitrahmen auszuführen.
    • Wenn Sie Grabearbeiten durchführen, achten Sie immer auf Kabel und Rohre. Falls Sie aus Versehen ein Kabel oder ein Rohr beschädigt haben, melden Sie das bitte unverzüglich an der Rezeption und lassen Sie es auf eigene Kosten reparieren. Falls wir nachträglich von Ihnen verursachte Schäden feststellen, erhöht das nur unnötig die Reparaturkosten, die wir Ihnen trotzdem in Rechnung stellen.
    • Während der Schulferien und am Wochenende dürfen keine Arbeiten an Ihrer Campingunterkunft oder Ihrem Stellplatz ausgeführt werden. Falls Sie Arbeiten an Ihrer Campingunterkunft oder Ihrem Stellplatz ausführen möchten, brauchen Sie eine schriftliche Genehmigung; das Formular „Arbeitserlaubnis“ ist an der Rezeption erhältlich.
    • Erhaltungsarbeiten (wie Pflanzenschnitt und Rasenmähen) sind das ganze Jahr über zu bestimmten Zeiten erlaubt: außerhalb der Schulferien und der Wochenenden zwischen 8.00 und 18.00 Uhr, in den Ferien und am Wochenende zwischen 10.00 und 18.00 Uhr.
    • Partyzelte sind erlaubt. Bitte denken Sie aber daran, die Bespannung des Partyzelts zu entfernen, wenn Sie den Winter über nicht vor Ort sind.
    • Zum Ablesen der Zähler (jedes Jahr im September) muss Ihr Stellplatz ohne Hindernisse zugänglich sein. Das bedeutet, dass Gartentore u.Ä. am Tag der Ablesung nicht verschlossen sein dürfen.
    • Jeder Urlauber muss seinen Stellplatz von Müll freihalten.
  8. Verkauf oder Vermietung Ihrer Campingunterkunft
    • Die Untervermietung oder kurzfristige kommerzielle Vermietung Ihrer Campingunterkunft ist ohne schriftliche Genehmigung nicht erlaubt. Sie können das Formular „Vermietungserlaubnis“ an der Rezeption bekommen. Wenn diese Regel nicht befolgt wird, wird dem Mieter der Zugang zum Ferienpark mit sofortiger Wirkung verwehrt. Die Untervermietung mit einem „dauerhaften“ Charakter ist komplett verboten. Sie sind jederzeit für Ihre Mieter verantwortlich (auch z.B. in Fällen von finanzieller Fahrlässigkeit).
    • Der Verkauf einer Campingunterkunft zusammen mit dem Mietrecht auf dem Stellplatz ist nur erlaubt, wenn es einen schriftlichen Vertrag gibt. Sie können das Formular „Verkaufserlaubnis“ an der Rezeption erhalten. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit einem Verkauf der Campingunterkunft inklusive Stellplatz-Mietrecht nicht zuzustimmen, wenn Folgendes zutrifft:

- Die Campingunterkunft hat das Höchstalter von 25 Jahren überschritten.

- Sie ist baufällig oder entspricht nicht den Sicherheitsstandards.

- Ihr Aussehen schadet dem Eindruck des Ferienparks.

  • Wenn Sie möchten, können wir den Verkauf vermitteln, oder Sie bieten die Campingunterkunft selbst zum Verkauf an, nachdem Sie die Genehmigung bekommen haben. Die Bedingungen und Gebühren für einen Verkauf sind auf dem betreffenden Genehmigungsformular aufgelistet. Bevor wir einen Verkauf mit Verbleib auf dem Stellplatz genehmigen, muss uns ein Inspektionsbericht vorgelegt werden, der höchstens 24 Monate alt ist. Wenn nötig, können wir von einer neutralen Seite einen Inspektionsbericht anfertigen lassen.
  • Werbung auf dem Stellplatz, an Ihrer Campingunterkunft oder im Ferienpark nicht erlaubt.
  1. (Ruhe-)Störungen
    • Es ist nicht erlaubt, Radios, Fernseher, Musikinstrumente oder andere geräuschverursachende Geräte so zu benutzen, dass sie die anderen Gäste des Ferienparks stören.
    • Von 23.00 bis 8.00 Uhr herrscht bei uns Nachtruhe (mit Ausnahme der Samstage in den Schulferien, dann beginnt die Nachtruhe um Mitternacht). In dieser Zeit ist die Verwendung von geräuschverursachenden Geräten nicht erlaubt und Sie sollten auf Ihre Umgebung Rücksicht nehmen, was die Stimmlautstärke angeht. Bitte reduzieren Sie außerdem die Verwendung von Kraftfahrzeugen auf ein Minimum.
    • Am Wochenende und in den Monaten Juli und August mähen Sie bitte nur zwischen 10.00 und 18.00 Uhr Rasen oder schneiden die Hecke. Bitte achten Sie immer auf Ruhe und Frieden für die anderen.
    • Es ist nicht erlaubt, Wäsche im Freien zu trocknen. Sie können stattdessen unseren Waschsalon benutzen. Er ist während der Bürozeiten der Rezeption geöffnet. Wasch- und Trocknermünzen und der Zugangsschlüssel sind an der Rezeption erhältlich. Waschmittel setzt die Maschine automatisch zu.
    • Verunstaltungen und Vandalismus werden in Rechnung gestellt. Bitte respektieren Sie das Eigentum anderer. In Fällen von ernsthaftem Vandalismus sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Das gleiche gilt natürlich für Diebstahl.
  2. Müllentsorgung
    • Auf unserem Gelände befindet sich ein Wertstoffgang. Er ist während der Bürozeiten der Rezeption geöffnet. Wir haben Tonnen für: Glas, Papier, Gartenabfälle und Hausmüll. Batterien können in die Batteriebox in De Markt eingeworfen werden.
    • Hausmüll kann in verschlossenen Müllbeuteln im entsprechenden Container entsorgt werden.
    • Gartenabfälle und Grünschnitt (nicht länger als 50 cm) können in den grünen Wagen im Wertstoffgang gelegt werden.
    • Die Entsorgung von Sperrmüll wie alten Möbeln, Teppichen, großen Haushaltsgeräten, elektronischen Geräten oder Ähnlichem sowie von Chemieabfällen (Farbe, Terpentin, Sprühdosen) ist streng verboten. Diese müssen zum Wertstoffhof der Gemeinde gebracht werden. Bitte erkundigen Sie sich an der Rezeption nach dessen Öffnungszeiten und Adresse.
  3. Ihre Kinder und Unterhaltungsaktivitäten
    • Die Teilnahme an Aktivitäten unterliegt zu jeder Zeit der Verantwortung der Eltern.
    • Ihr Kind muss dazu in der Lage sein, Sicherheitsregeln zu verstehen und zu befolgen.
    • Wenn Ihr Kind auf dem „Keessie-Mobil“ mitfahren will, ist es wichtig, dass es Anweisungen befolgen kann. Wir können Kinder auf dem „Keessie-Mobil“ nicht beaufsichtigen.
    • Bei Kindern unter 4 Jahren muss ständig ein Elternteil/eine Aufsichtsperson vor Ort sein.
    • Wenn es zu Mobbing oder anderem unschönem Verhalten kommt, erteilen wir eine Verwarnung und danach ein 10-minütiges Time-out. Wenn Ihr Kind die Sicherheit anderer Kinder gefährdet, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Im Notfall behalten wir uns vor, den Zugang zum „Kids Club“ oder anderen Aktivitäten zu verbieten.
    • Wir können Ihre Kinder vor dem Start, nach dem Ende und bei einem frühen Verlassen einer Aktivität nicht beaufsichtigen. Bitte treffen Sie entsprechende Vereinbarungen mit Ihren Kindern oder beaufsichtigen Sie sie selbst.
    • Alle Aktivitäten haben eine Altersbeschränkung, die wir für die Sicherheit der Kinder einhalten.
    • Sie sind für das Benehmen Ihrer Kinder verantwortlich. Ihre Kinder müssen auch die Nachtruhe einhalten.
  4. Schwimmbad
    • Bitte beachten Sie, dass die Wassertiefe sowohl beim Hallen- als auch beim Freibad 1,40 m beträgt. Das Springen vom Beckenrand ist nicht erlaubt.
    • Die Schwimmbäder werden nicht ständig beaufsichtigt. Für Ihre Sicherheit achten Sie bitte aufeinander und besonders auf die Kinder.
    • Kleinkinder und Kinder bis zu 10 Jahren oder ohne Schwimmabzeichen dürfen sich ohne Aufsicht nicht am oder im Pool aufhalten.
    • Ballspiele, Luftmatratzen, Schlauchboote, Fahrräder und Hunde sind am Schwimmbad nicht erlaubt.
    • Sowohl am Freibad als auch im Hallenbad ist es verboten, Glasflaschen zu verwenden.
    • Zum Freibad dürfen keine Liegestühle mitgebracht werden.
    • Während der Schulferien müssen sich Benutzer des Freibads auf Anfrage durch ein Armband ausweisen (an der Rezeption erhältlich). Wenn keines getragen wird, kann Ihnen der Zugang verwehrt werden.
  5. Haustiere
    • Pro Stellplatz sind bis zu zwei Haustiere erlaubt.
    • Ihr Haustier darf keine (Ruhe-)Störungen verursachen.
    • Haustiere von Gästen sind nicht erlaubt.
    • Ihr Hund und/oder Ihre Katze muss gegen Tollwut geimpft sein.
    • Auf dem Platz muss Ihr Hund immer an der Leine sein. Bitte nehmen Sie eine Tüte mit, falls Ihr Hund Sie überrascht.
    • Sie können mit Ihrem Hund außerhalb des Geländes spazieren gehen.
    • Katzen müssen ein Halsband tragen, das Sie als Besitzer identifiziert. Katzen ohne Halsband werden von Zeit zu Zeit eingefangen und vom Gelände entfernt, damit sich keine Streuner im Ferienpark vermehren.
  6. Nutzung von Wasser, Strom und Gas
    • Verwenden Sie Gas, Wasser und Strom sparsam.
    • Um die Wasserversorgung nicht überzustrapazieren, benutzen Sie Trinkwasser bitte nicht zum Spielen, zur Bewässerung Ihres Gartens oder zum Waschen Ihres Autos oder Ihrer Campingunterkunft.
    • Wegen der eingeschränkten Netzkapazität ist die Benutzung von elektrischen Heizgeräten verboten.
    • Um Zugang zu den Stromanschlüssen zu bekommen, können Sie an der Rezeption für € 5,00 einen Schlüssel kaufen. Es ist verboten, die Stromanschlussboxen gewaltsam zu öffnen.
  7. Ball- und/oder Wurfspiele
    • Auf unserem Gelände gibt es genug Platz zur Ausübung von Sport und Spielen. Bitte benutzen Sie die offiziellen Sportplätze und spielen Sie keine Wurf- oder Ballspiele zwischen den Campingunterkünften und Bungalows oder auf leeren Stellplätzen.
    • Der Tennisplatz ist nur zum Tennisspielen da, es ist verboten, dort andere Ballspiele auszuüben.
  8. Brandschutz
    • Um jede Feuergefahr zu vermeiden, ist es verboten, auf dem Gelände Lagerfeuer zu machen.
    • Grille und Gartenfeuerstellen sind erlaubt und würden nur im Fall von Wetterwarnungen (z.B. extreme Dürre) verboten werden. Bitte platzieren Sie immer einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher beim Grill und/oder bei der Gartenfeuerstelle.
    • Wenn Sie grillen oder die Gartenfeuerstelle benutzen, beachten Sie bitte die Windrichtung, damit Sie anderen Gästen des Ferienparks so wenig Unannehmlichkeiten wie möglich bereiten.
    • Platzieren Sie den Grill und/oder die Gartenfeuerstelle bitte weit genug weg von Ihrer Campingunterkunft und der Hecke.
    • Werfen Sie nie eine brennende Zigarre, Zigarette oder ein Streichholz weg. Die Folgen können katastrophal sein.
  9. Gewerbe und Werbung
    • Es ist nicht erlaubt, von Ihrer Campingunterkunft oder einem anderen Ort auf dem Gelände aus Dienstleistungen und/oder Waren anzubieten.
    • Meinungsmache für jeden Zweck oder Werbung für jegliches Produkt sind im Ferienpark nicht ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Managements erlaubt.
    • Werbeembleme, Poster und Ähnliches sind im Ferienpark nicht erlaubt.
  10. Fundsachen
    • Bitte liefern Sie Fundsachen an der Rezeption ab. Wir tun unser Bestes, um die Gegenstände ihren Besitzern zurückzugeben.
  11. Drogen und Alkohol
    • Der Konsum, Verkauf und Besitz von Drogen in Ihrer Campingunterkunft oder im Ferienpark ist streng verboten. Wenn Drogen gefunden werden sollten, wird die Polizei verständigt und Sie erhalten einen Platzverweis.
    • Der Genuss von Alkohol ist nur auf Ihrem Stellplatz oder in den Restaurationsbetrieben erlaubt.
  12. Antennen
    • Da es auf dem Platz ein zentrales Empfangssystem gibt, ist es verboten, Ihre eigenen Antennen und/oder Satellitenschüsseln an Ihrer Campingunterkunft anzubringen.
    • Es ist nicht erlaubt, in Ihrem Mobile Home WLAN-Router zu benutzen. Sie könnten das bestehende WLAN-Netzwerk stören.

  1. Post und Pakete
    • Ausgangspost kann an der Rezeption abgegeben werden. Sie wird dort täglich abgeholt.
    • Wir sortieren täglich die Eingangspost. Die Post wird in alphabetischer Reihenfolge in den Briefkasten an der Rezeption einsortiert. Diese Post wird mit dem Datum markiert, an dem sie eingegangen ist. Wir bewahren Ihre Post höchstens für einen Monat auf, danach wird sie zurückgeschickt oder entsorgt.
    • Sie können sich Pakete an die Rezeption liefern lassen. Pakete, die größer sind als 485 x 360 x 260 mm werden wegen des begrenzten Lagerraums nicht angenommen. Wir nehmen auch keine Pakete an, für die eine Unterschrift erforderlich ist, wenn Sie sie uns nicht vorher angekündigt haben.

 

  1. Beschwerden
    • Wir bemühen uns zwar, Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten, aber es besteht immer die Chance, dass Sie nicht vollkommen zufrieden sind. Bitte melden Sie uns das sofort und wir werden, so gut es geht, Abhilfe schaffen. Wenn wir das nach Ihrer Meinung nicht gut genug tun, können Sie Ihre Beschwerde an unseren Holiday Coach richten vakantiecoach@deboshoek.nl oder gemäß der RECRON-Bestimmungen an den Streitbeilegungsausschuss Freizeit in Den Haag.

 

  1. Eine Störung oder ein Unglück melden
    • Wenn Sie irgendeine Art von Störung erleben, melden Sie das bitte an der Rezeption. Wir bewahren Stillschweigen über Ihre Identität und bemühen uns sofort um Abhilfe.
    • Es ist möglich, dass während Ihres Aufenthalts eine Unannehmlichkeit außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption auftritt oder Sie wegen eines Notfalls Unterstützung brauchen. Zum Glück haben wir für diesen Zweck eine Notfalltelefon. Bitte verwenden Sie dieses aber nur, wenn Sie die Störung oder das Unglück nicht selbst beheben können.
  2. Strafen
  • Hauptstrafe: Wenn Sie sich nicht an die Regeln dieser Campingplatzordnung halten, werden wir eine der Art des Vergehens entsprechende Sanktion aussprechen. Das kann eine direkte Sanktion sein oder eine schriftliche oder mündliche Verwarnung. Wenn Sie dem keine Folge leisten, behalten wir uns vor, unseren Vertrag mit Ihnen aufzulösen. Wir können Ihnen dann mit sofortiger Wirkung den Zugang zum Ferienpark verweigern.
  • Wenn Sie sich nicht an die Park- oder Verkehrsregeln halten, werden wir Ihr Nummernschild zeitweise oder permanent vom Zugang zum Ferienpark ausnehmen.
  • Falls es zu einem ernsthaften Vergehen, Drohungen und/oder Gewalt kommt, haben wir das Recht, dem Urlauber, den Miturlaubern und ihren Gästen ohne Vorwarnung einen Platzverweis zu erteilen.
  • Der Urlauber, die Miturlauber und ihre Gäste können prinzipiell keine Rückerstattung oder Reduzierung ihrer vertraglichen finanziellen Verpflichtungen geltend machen.

Zu Ihrer Sicherheit

 

FEUER:

 

  • Verlassen Sie unverzüglich Ihre Campingunterkunft oder das Gelände (über den Notausgang).
  • Rufen Sie sofort den Notruf (112) an und geben Sie die Adresse und den genauen Ort an.
  • Melden Sie jedes Feuer einem Mitarbeiter von De Boshoek.
  • Lassen Sie Unbeteiligte einen Sicherheitsabstand einhalten.
  • Weisen Sie einen Unbeteiligten an, am Eingang des Ferienparks auf den Notfalldienst zu warten.

 

UNFÄLLE:

  • Rufen Sie sofort den Notruf (112) an und geben Sie die Adresse und den genauen Ort an.
  • Melden Sie den Unfall einem Mitarbeiter von De Boshoek.
  • Bleiben Sie bei dem Opfer.
  • Weisen Sie einen Unbeteiligten an, am Eingang des Ferienparks auf den Notfalldienst zu warten.

 

EVAKUIERUNG:

 

  • Ein Mitarbeiter von De Boshoek wird Sie warnen.
  • Verlassen Sie bitte unverzüglich Ihre Campingunterkunft oder das Gelände (über den Notausgang).
  • Bitte begeben Sie sich zu einer der ausgewiesenen Versammlungsstellen und bleiben Sie dort, bis Sie andere Anweisungen erhalten.

 

 

Wichtige Nummern

  • Arzt 0342-471364 / Abend – Wochenende 0900-3311233
  • Feuerwehr 112 / Lokale Nummer 0342-49 5555
  • Polizei 112 / 0900-8844
  • Städtischer Gesundheitsdienst 112 / lokale Nummer 0318-684911
  • Meander-Krankenhaus (Amersfoort) 033-8505050
  • Notfalltelefon Ferienpark De Boshoek 0631690878