Recreatiepark De Boshoek
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Bedingungen für Jahresplatzgäste

Zusätzliche Bedingungen für Jahresplatzgäste

Begriffsbestimmungen:

Urlauber: Sie und Ihre Familie, wohnhaft unter der im Mietvertrag angegebenen Adresse, die als Mieter einer Parzelle im Ferienpark De Boshoek registriert sind.

Dritte(r): Jede andere Person, außer dem Urlauber und/oder seinen Mitreisenden, die sich auf Einladung des Urlaubers und des Betreibers im Park aufhält, die Campingeinrichtungen des Urlaubers und/oder die Einrichtungen des Betreibers nutzt und/oder sich darin aufhält.

Zweite Familie: Personen, denen Sie erlauben, Ihr Ferienhaus zu nutzen und die an der Adresse wohnen, die im Formular „Anmeldung zweite Familie“ angegeben ist.

Parzelle: Das Grundstück mit Ferienunterkunft, das Sie vom Ferienpark de Boshoek gemietet haben (dessen Recht zur Miete in einem Mietvertrag festgelegt wurde). Es ist mit einer Parzellennummer gekennzeichnet und verfügt über eine Grundstückstrennung.

Ferienhaus, Hotelzimmer und Bungalow: Eine Unterkunft für Freizeitübernachtungen

Campingeinrichtungen: (Safari-)Zelt, Wanderhütte, Pop-up-Camper, Wohnmobil, Wohnwagen oder jede andere Art von Unterkunft, die für eine Freizeitübernachtung auf dem Campingpark bestimmt ist.

Betreiber: Recreatiecentrum De Boshoek BV, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 09033874

1. Allgemeine Bestimmungen

1. Aufenthalt als Urlauber

 

1.1. Als Urlauber können Sie sich bis zu 150 Tage (davon 90 aufeinanderfolgend) pro Jahr in unserem Park aufhalten, sofern nicht anders vereinbart.

1.1.a Wenn Sie die obige Regel aus irgendeinem Grund nicht einhalten können, bitten wir Sie, sich an die Rezeption zu wenden und um eine ausdrückliche Genehmigung zu bitten. Wenn wir eine Verletzung dieser Vorschrift feststellen, verhängen wir ein Bußgeld in Höhe von mindestens 750 €, das auf den geltenden Zuschlagssatz für einen Langzeitaufenthalt aufgeschlagen wird. Außerdem stellen wir Ihnen den Zeitraum in Rechnung, in dem Sie sich mutmaßlich nicht an diese Bestimmung gehalten haben.

1.2. Als Urlauber dürfen Sie sich nicht bei der Gemeinde Barneveld als Bewohner an der Parkadresse melden.

1.3. Sie als Urlauber, Ihre Miturlauber und Dritte müssen sich im Park so verhalten, wie es sich für einen guten Mieter gehört. Sie müssen sich an die internen Vorschriften halten.

1.4. Sie sind verpflichtet, den Anweisungen des Personals des Freizeitparks De Boshoek jederzeit Folge zu leisten.

1.5. Der Betreiber stellt dem Urlauber die vereinbarte Parzelle zu Freizeitzwecken zur Verfügung, also nicht zur dauerhaften Bewohnung.

1.6. Als Urlauber sind Sie dafür verantwortlich, uns Ihre korrekten persönlichen Daten und Ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen. Wir berechnen und kommunizieren Ausfälle usw. ausschließlich per E-Mail.

1.7. De Boshoek behält sich das Recht vor, die Parzellennummer (Campingplatz, Mietunterkunft und Hotelzimmer) zu ändern. Dies muss vor Beginn des Mietzeitraums geschehen. Falls Urlauber für eine Vorzugsbuchung bezahlt haben, ist keine Änderung möglich. Urlauber mit einer festen Parzelle können keine Vorzugsbuchung vornehmen.

2. Zugang und Parkmöglichkeiten

2.1. Damit Sie das Tor bedienen können, benötigen wir Ihr Nummernschild. Wenn Sie diese Angabe ändern möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an jaarplaatsen@deboshoek.nl

.

2.2. Wenn Sie eine Parzelle mieten, haben Sie das Recht, mit einem Auto in den Park zu fahren. Wenn Sie innerhalb der Grenzen Ihrer Parzelle einen privaten Stellplatz geschaffen haben, können Sie einen Antrag auf Genehmigung eines zweiten Fahrzeugs stellen. Hinweis: Ein Stellplatz auf Ihrer Parzelle berechtigt Sie nicht automatisch dazu, mit einem zweiten Auto in den Park zu fahren. Für das Recht auf Zugang mit einem zweiten Auto fallen außerdem Gebühren an. Werden diese nicht rechtzeitig gezahlt, erlischt dieses Recht sofort. Sie können dieses Recht jährlich kündigen. Wenn kein zweites Auto im Park erlaubt ist, können Sie ein Jahresabonnement für unsere kostenpflichtige Parkzone abschließen. Dies ist nur bei ausreichender Kapazität möglich. Es ist nicht erlaubt, mit mehreren Autos gleichzeitig durch das Tor zu fahren. Sollten wir dies bemerken, wird der Zugang für das entsprechende Kennzeichen entzogen.

2.3. Sie dürfen nur auf den ausgewiesenen Plätzen parken. Das Parken auf oder teilweise auf der Straße ist nicht erlaubt, ebenso wenig wie das Parken auf fremden Parzellen, Grünflächen oder leeren Parzellen.

2.4. Um Zugang zum Park zu erhalten, darf Ihr Fahrzeug folgende Maße nicht überschreiten: 4,70 Meter (Länge), 1,90 Meter (Breite) und 1,95 Meter (Höhe) (vergleichbar mit einem VW-Bus). Größere Fahrzeuge sind im Park nicht erlaubt.

2.5. Es ist Ihnen nicht gestattet, einem nicht zugelassenen Fahrzeug in irgendeiner Weise Zugang zum Park zu gewähren. Bei Zuwiderhandlung wird der Zugang zum Park für Fahrzeuge des Parzellenmieters für mindestens ein Jahr gesperrt. Das nicht angemeldete Auto wird abgeschleppt. Die Kosten hierfür werden dem Mieter der Parzelle in Rechnung gestellt.

2.6. Sämtliche Parkplätze außerhalb Ihrer Parzelle sind zur allgemeinen Nutzung vorgesehen. Es ist nicht erlaubt, einen Parkplatz zu beanspruchen und/oder den Parkplatz mit der eigenen Parzellennummer zu kennzeichnen.

3. Verkehr

3.1. Halten Sie sich jederzeit an die Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h im Park.

3.2. Auf unserem Gelände gilt die niederländische Straßenverkehrsordnung (Nederlands Wegen Verkeers Reglement).

3.3. Motorisierte Fahrzeuge (mit Ausnahme von Behindertenfahrzeugen) dürfen auf dem Gelände des Parks nur benutzt werden, um auf dem kürzesten Weg vom Eingang des Parks zur Parzelle bzw. von der Parzelle zum Ausgang zu gelangen. Hinweis: Auch das Spielen mit (elektrisch) motorisierten Fahrzeugen (Scooter/Hoverboard etc.) ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Das Fahren von elektromotorisierten Fahrzeugen ist nur mit einem gültigen Führerschein erlaubt.

3.4. Vermeiden Sie es nach Möglichkeit, auf dem Gelände zu fahren. Benutzen Sie Ihr Auto nicht, wenn Sie das Restaurant, das Schwimmbad, den Markt oder die Rezeption aufsuchen.

3.5. Zwischen 21:00 und 8:00 Uhr dürfen Motorräder und (leichte) Mopeds nur mit abgestelltem Motor auf dem Gelände geschoben werden. Außerhalb dieser Zeiten dürfen Motorräder und (leichte) Mopeds aus dem Park und zur Parzelle fahren. Elektrische Verkehrsmittel können im Park unterhalb der Höchstgeschwindigkeit (10 km/h) benutzt werden, sofern 3.3 beachtet wird.

3.6. Es ist verboten, Fahrzeuge auf dem Parkgelände zu reparieren.

3.7 IDas Abstellen von Anhängern, Karren, Wohnwagen, Wohnmobilen usw. auf dem Park und den allgemeinen Parkplätzen ist verboten.

4. Aufenthalt und Parken Dritter

4.1. Sie können eine „zweite Familie“ anmelden. Es fallen Jahresgebühren an. Das Formular „Anmeldung zweite Familie“ erhalten Sie an der Rezeption. Sie können bis zu eine zweite Familie je Parzelle anmelden. Mit der Anmeldung erhalten die Personen die gleichen Rechte und Pflichten wie Sie und Ihre Miturlauber.

4.2. Als Mieter sind Sie verantwortlich und haften für Ihre Dritten (sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in Bezug auf ihr Verhalten).

4.3. Wenn Ihre Dritten unser Freibad oder den Tennisplatz nutzen möchten, müssen sie an der Rezeption eine Zugangskarte erwerben.4.3. Fahrzeuge von Dritten sind auf dem Gelände des Parks nicht erlaubt. Dritte können auf den ausgewiesenen (kostenpflichtigen) Parkplätzen vor den Toren des Parks parken. Wenn Ihre Besucher Waren mitbringen oder nicht gut zu Fuß sind, können Sie sie an diesen Parkplätzen abholen oder die Waren umladen.

5. Ihre Parzelle

5.1. Jeder Urlauber muss seinen Platz frei von Müll halten.

5.2. Es ist strengstens untersagt, Unkraut mit einem Gasbrenner oder einem anderen entzündlichen Gerät zu entfernen.

5.3. Es ist nicht erlaubt, eine Kamera(-Attrappe) auf die Parzelle von jemand anderem zu richten. Es ist also nicht erlaubt, eine Ecke des Gartens Ihrer Nachbarn zu filmen. Ihre Kamera(-Attrappe) darf nicht durch die Fenster Ihrer Nachbarn auf der anderen Straßenseite filmen. Eine Kamera-(Attrappe) darf auch nicht auf die öffentliche Straße gerichtet sein.

5.4. Das Fliegen von Drohnen im Park ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Parkleitung nicht gestattet.

5.5 Ihr Ferienhaus muss sich in einem guten technischen Zustand befinden und überprüft werden.

5.6. Sie müssen eine schriftliche Erlaubnis über das Genehmigungsformular Bauarbeiten einholen, um zu sanieren, Nebengebäude aufzustellen oder (den Hof) zu renovieren.

5.7. Ihre Grundstückstrennung darf nur aus permanentem Bepflanzung bestehen. Diese Bepflanzung darf nicht höher als 1,80 Meter werden und nicht näher als 5 cm an die Hauptstraße heranreichen. Wenn Ihre Grundstückstrennung an eine andere Parzelle grenzt, sind Sie gemeinsam für die Höhe und den Unterhalt der Grundstückstrennung verantwortlich.

5.8. Grundstückstrennungen mit einem Fundament sind strengstens untersagt.

5.9. Sie dürfen Ihre Grundstückstrennung nicht außerhalb Ihres Grundstücks wachsen lassen. Dies behindert Notdienste und den Verkehr im Park und kann zu unsicheren Bedingungen für Verkehrsteilnehmer führen. Grundsätzlich müssen Sie einen Abstand von mindestens 5 cm zwischen der Grundstückstrennung und der Hauptstraße einhalten. Achten Sie bei der Erneuerung Ihrer Grundstückstrennung auf das Wachstum der Bepflanzung. Es wird empfohlen, die Bepflanzung 50 cm von der Hauptstraße entfernt anzulegen. Wenn Ihre Grundstückstrennung nicht den Anforderungen entspricht und dadurch eine Notsituation entsteht oder der Transport einer Campingunterkunft behindert wird, müssen wir die Grundstückstrennung entfernen und Ihnen dies in Rechnung stellen. Wir können nicht für Schäden an Ihrer Grundstückstrennung haftbar gemacht werden.

5.10. Auf Ihrer Parzelle können Sie bis zu eine Terrasse mit einer Größe von bis zu 7,00 Meter x 4,00 Meter ohne feste Wände oder eine freistehende Terrasse mit einer Größe von bis zu 3,00 Meter x 3,00 Meter mit maximal einer festen Wand an das Ferienhaus anbauen. Für den Bau einer Terrasse müssen Sie eine schriftliche Genehmigung über das Erlaubnisformular Bauarbeiten einholen.

5.11 Um die Qualität des Parks zu erhalten, können Sie ein Ferienhaus nur vom Ferienpark De Boshoek liefern lassen. Vereinbaren Sie dafür einen Termin über jaarplaatsen@deboshoek.nl. Wir besprechen mit Ihnen die Anforderungen, damit Ihr neues Ferienhaus den optischen und qualitativen Ansprüchen von De Boshoek gerecht wird.

5.12. Das Aufstellen von Zäunen ist strengstens untersagt.

5.13. Sie müssen Ihre Parzelle angemessen pflegen und frei von Müll und Sperrmüll halten. Sollte dies nicht der Fall sein, informieren wir Sie per E-Mail darüber. Sie haben dann 14 Tage Zeit, um zu reagieren. Nach Ablauf der 14-Tage-Frist behalten wir uns das Recht vor, Wartungsarbeiten durchführen zu lassen und Ihnen diese in Rechnung zu stellen.

5.14. Sie müssen Ihr Ferienhaus und die Nebengebäude ordnungsgemäß instand halten. Sollten wir feststellen, dass Ihr Ferienhaus oder Ihre Nebengebäude nicht ordnungsgemäß instand gehalten werden, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf. Wir ermöglichen Ihnen die Durchführung der Wartungsarbeiten innerhalb einer angemessenen Frist.

5.15. Achten Sie beim Graben immer auf Kabel und Rohrleitungen. Sollten Sie versehentlich ein Kabel oder eine Leitung beschädigen, informieren Sie bitte die Rezeption, damit der Schaden behoben werden kann (natürlich auf Ihre Kosten). Wenn wir zu einem späteren Zeitpunkt Schäden feststellen, die Sie zuvor verursacht haben, erhöhen sich die Reparaturkosten nur unnötig. Die Kosten werden Ihnen letztlich trotzdem in Rechnung gestellt.

5.16. Während der Schulferien und an Wochenenden dürfen Sie keine Bauarbeiten an Ihrem Ferienhaus oder Ihrer Parzelle durchführen. Bitte planen Sie Bau-/Sanierungs-/Renovierungsarbeiten, die zu Störungen führen können, in den Monaten November bis März. Wenn Sie Bauarbeiten an Ihrem Ferienhaus oder Ihrer Parzelle durchführen möchten, müssen Sie eine schriftliche Genehmigung über das Erlaubnisformular Bauarbeiten einholen.

5.17. Pflegearbeiten (z. B. Baumschnitt oder Rasenmähen) sind das ganze Jahr über zu angemessenen Zeiten erlaubt – außerhalb der Schulferien und an Wochenenden zwischen 10 und 17 Uhr.

5.18. Ihre Parzelle muss für Zählerablesungen (vierteljährlich) uneingeschränkt zugänglich sein. Gartenzäune usw. dürfen nicht verschlossen werden.

5.19. Sie sind für alle Kiefern und sonstigen Grünpflanzen auf Ihrer Parzelle und in Ihrer Grundstückstrennung verantwortlich. Achten Sie darauf, dass diese nicht zu groß werden, da dies gefährlich sein kann. Sollten wir feststellen, dass diese Kiefern nicht den Anforderungen entsprechen oder unsicher sind, können wir Sie zur Entfernung dieser Bäume von Ihrer Parzelle auffordern oder sie entfernen lassen.

5.20. Das Beschneiden von Laubbäumen im Park ist ohne Genehmigung nicht gestattet. Dazu können Sie das Erlaubnisformular Bauarbeiten verwenden. Wenn Sie sich über den Zustand des Baumes unsicher sind, melden Sie dies bitte über jaarplaatsen@deboshoek.nl

5.21. Die Feuerwehr verbietet das Setzen von Nadelbäumen.

5.22. Das Aufstellen von Sonnenkollektoren ist nicht erlaubt.

5.23. Ferienhäuser von minderer Qualität und/oder mit unbefriedigendem Aussehen können von der Parkleitung gesperrt oder aus dem Park entfernt werden.

5.24. Bei Beendigung des Mietvertrags müssen Sie, wenn Sie Ihr Ferienhaus nicht verkaufen, Ihre Parzelle leer übergeben, indem Sie das Formular „Parzellenübergabe“ ausfüllen. Dieses Formular können Sie über jaarplaatsen@deboshoek.nl anfordern.

5.25. Partyzelte sind erlaubt. Denken Sie daran, dass Sie das Tuch entfernen müssen, wenn Sie im Winter nicht anwesend sind.

5.26. Wenn auf Ihrer Parzelle ein gemeinschaftlicher Stromkasten vorhanden ist, müssen Sie allen Personen, die an diesen Stromkasten angeschlossen sind, Zugang zu Ihrer Parzelle gewähren.

6. Kauf oder Vermietung Ihres Ferienhauses

6.1. Eine Untervermietung oder gewerbliche Kurzvermietung Ihres Ferienhauses ist nicht gestattet, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung vor. Bei Missachtung dieser Regel wird dem Mieter sofort der Zugang zum Park verweigert. Eine Untervermietung mit dauerhaftem Charakter ist streng verboten. Sie sind stets für Ihre Mieter verantwortlich (z. B. auch im Falle finanzieller Versäumnisse).

6.2. Der Verkauf Ihres Ferienhauses unter Beibehaltung der Mietrechte an der Parzelle ist nur mit schriftlicher Genehmigung zulässig. Hierfür können Sie über info@chalet-kopen.com ein „Genehmigungsformular Verkauf“ anfordern. Wir behalten uns jederzeit das Recht vor, den Verkauf Ihres Ferienhauses bei gleichzeitiger Beibehaltung der Mietrechte an der Parzelle abzulehnen. Für die Ablehnung der Beibehaltung von Mietrechten gelten folgende Leitlinien:

– Das Ferienhaus ist über 25 Jahre alt

– Das Ferienhaus weist Mängel auf oder entspricht nicht den

Sicherheitsvorschriften (von einer dritten Partei überprüft

)

– Das Ferienhaus oder die Grundstücks-/Seitengebäude beeinträchtigen

das Erscheinungsbild des Parks

– Abgelehnte Parzelleninspektion durch De Boshoek

6.3. Sie können uns als Vermittler beauftragen oder das Ferienhaus nach Genehmigung selbst zum Verkauf anbieten. Die Anforderungen und Gebühren für den Verkauf sind auf dem entsprechenden Genehmigungsformular aufgeführt.

Bevor wir einen Verkauf unter Beibehaltung der Parzelle genehmigen, muss ein Inspektionsbericht vorliegen, der nicht länger als 24 Monate zurückliegt. Außerdem muss die Parzelle gemäß der Parkordnung instand gehalten worden sein. Wenn die Parzelle nicht entsprechend der Parkordnung instand gehalten wurde, erteilen wir keine Genehmigung für einen Verkauf. Denken Sie auch daran, dass der neue Mieter erst von der Verwaltung zugewiesen werden muss, bevor das Ferienhaus mit Mietvertrag verkauft werden kann.

6.4. Es ist nicht erlaubt, auf der Parzelle, in Ihrem Ferienhaus oder im Park privat zu werben.

6.5. (Nicht kommerzielle) Dritte sind in unserem Park herzlich willkommen. Sie müssen im Voraus melden, dass Dritte in Ihrem Ferienhaus übernachten, damit diese in das Nachtregister eingetragen werden können. Dies können Sie vorzugsweise per E-Mail (jaarplaatsen@deboshoek.nl) oder durch eine schriftliche Anmeldung an der Rezeption tun. Die Gebühren für die Aufenthalte werden auf Ihre Parzelle gebucht. Wenn wir feststellen, dass nicht angemeldete Dritte in Ihrem Ferienhaus übernachten, berechnen wir Ihnen 75 € pro Nacht, da Sie gegen die Vorschriften verstoßen.

7. Zahlungsbedingungen

7.1. Die Miete für Ihre Parzelle wird in der Regel am 1. Oktober in Rechnung gestellt, und zwar in gleichen Raten am 15. Oktober des Vorjahres, am 1. Februar des laufenden Jahres und am 1. Juni des laufenden Jahres. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Parzelle in 10 Raten zu bezahlen (erste Rate 15. Oktober, zweite bis zehnte Rate 1. November bis 1. Juli). In diesem Fall wird ein Aufpreis erhoben. Wenn Sie die gesamte Parzellenmiete vor dem 15. Oktober des Vorjahres bezahlen, erhalten Sie einen Rabatt.

7.2. Für verspätete Zahlungen gelten die folgenden Regeln: 15 Tage nach dem ursprünglichen Datum erhalten Sie eine Zahlungserinnerung. Nach 30 Tagen erhalten Sie eine offizielle Mahnung. Außerdem berechnen wir Zinsen (1 % pro Monat) und Verwaltungsgebühren und das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs wird im Torsystem gesperrt. Nach 45 Tagen erhalten Sie eine letzte förmliche Mahnung. Nach 60 Tagen geben wir den Fall an ein Inkassobüro weiter. Alle zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

7.3 Wenn Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nachkommen, behalten wir uns das Recht vor, den Mietvertrag für Ihre Parzelle zu kündigen.

8. (Lärm-)Störungen

8.1. Es ist nicht gestattet, Radios, Fernseher, Musikinstrumente, Karaokeanlagen oder andere Beschallungsanlagen/Verstärker so zu benutzen, dass die anderen Parkgäste gestört werden.

8.2. Zwischen 23 Uhr und 8 Uhr morgens herrscht Nachtruhe. Ausgenommen sind Veranstaltungen/Partys, die von De Boshoek organisiert werden. In diesem Fall gilt im Veranstaltungsbereich eine Ruhezeit zwischen 12 und 8 Uhr morgens) Das bedeutet, dass Sie keine Geräte verwenden dürfen, die Geräusche erzeugen, und dass Sie leise sprechen und auf Ihre Nachbarn Rücksicht nehmen müssen. Wir bitten Sie, motorisierte Fahrzeuge so wenig wie möglich zu benutzen.

8.3. Bitte an den Wochenenden und in den Monaten Juli und August nur zwischen 10 und 17 Uhr den Rasen mähen oder die Hecken schneiden. Berücksichtigen Sie die Bedürfnisse der anderen Parkbewohner.

8.4. Bei schweren Schäden, Diebstahl oder wiederholten Störungen im weitesten Sinne behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag über feste Jahresplätze zu kündigen oder Familienmitgliedern den Zugang zum Park zu verweigern.

9. Abfallentsorgung

9.1. Im Park gibt es verschiedene unterirdische Container. Wir haben Abfallbehälter für Glas, Papier, Biomüll und allgemeinen Hausmüll. Batterien können Sie in der Batterietonne bei De Markt entsorgen. Die Container können voll sein. In diesem Fall bitten wir Sie, Ihren Abfall in einem der anderen unterirdischen Container zu entsorgen.

7.2. Sie können Hausmüll in verschlossenen Plastiksäcken verpacken und in dem dafür vorgesehenen Container entsorgen.

9.2. Gartenabfälle und Baumschnitt (kürzer als 50 cm) können in dem dafür vorgesehenen Container entsorgt werden. Für Gartenabfälle und Baumschnitt (länger als 50 cm) müssen Sie selbst eine Mülltonne bei Vink (0342-406406) mieten. Alternativ können Sie diese Abfälle auch bei Afvalverwerking Vink B. V. am Wencopperweg 33 in Barneveld abgeben.

9.3. Das Abladen von Sperrmüll wie alten Möbeln, Teppichen, Haushaltsgeräten, elektronischen Geräten usw. sowie von chemischen Abfällen (Farbe, Terpentin, Spraydosen) ist strengstens untersagt. Solche Abfälle müssen Sie persönlich bei Afvalverwerking Vink B. V. am Wencopperweg 33 in Barneveld abgeben.

10. Schwimmbad

10.1. Sowohl das Hallenbad als auch das Freibad sind 1,40 m tief. Tauchen ist nicht erlaubt.

10.2. Es gibt keine ständige Aufsicht an den Schwimmbädern. Achten Sie aus Sicherheitsgründen aufeinander und insbesondere auf Kinder.

10.3. Kleinkinder und Kinder unter 10 Jahren oder ohne Schwimmschein dürfen sich ohne Aufsicht eines Erwachsenen nicht am oder im Schwimmbad aufhalten.

10.4. Ballspiele, Luftmatratzen, Schlauchboote, Fahrräder und Hunde sind im Schwimmbad und auf der Liegewiese nicht erlaubt.

10.5. Sowohl im Freibad als auch im Hallenbad ist das Rauchen und die Verwendung von Glaswaren strengstens verboten.

10.7 Der Zugang zum Schwimmbad erfolgt nach Bezahlung: Sie müssen Ihre Debitkarte vor das Terminal halten, dann öffnet sich das Tor.

11. Haustiere

11.1. Pro Parzelle sind bis zu zwei Haustiere erlaubt.

11.2. Sie müssen Ihren Hund anmelden und den entsprechenden Zuschlag bezahlen.

11.3. Ihr Haustier darf keine (Lärm-)Störungen verursachen.

11.4. Haustiere von Dritten sind nicht erlaubt.

11.5. Hunde und Katzen müssen gegen Tollwut geimpft sein.

11.6. Ihr Hund muss auf dem Gelände angeleint sein. Hunde, die in die Kategorie der Hochrisikohunde fallen, müssen zudem einen Maulkorb tragen.

11.7. Sie können Ihren Hund außerhalb unseres Geländes ausführen. Das Ausführen von Haustieren ist in unserem Park nicht erlaubt. Sie haben eine Reinigungspflicht für den Park. Bringen Sie für den Fall, dass Ihr Hund Sie überrascht, eine Schaufel oder eine Tüte mit.

11.9. Katzen müssen ein Halsband mit einem Vermerk tragen, der besagt, dass Sie der Besitzer sind. Katzen ohne Halsband werden in regelmäßigen Abständen aufgespürt und aus dem Park entfernt, um das Anwachsen einer streunenden Katzenpopulation zu verhindern.

11.10. Sie dürfen Ihr Haustier nicht auf die Liegewiese am Schwimmbad, zu De Markt oder in die sanitären Anlagen mitnehmen.

12. Nutzung von Wasser, Strom und Gas

12.1. Gehen Sie sparsam mit Gas, Wasser und Strom um.

12.2. Um eine Überlastung der Wasserleitungen zu vermeiden, darf während der Schulferien kein Trinkwasser zum Spielen, zum Besprühen des Gartens sowie zum Waschen des Autos oder des Campingmaterials verwendet werden. .

12.4.

Gebühren:

Strom: 1,15 € pro kWh (Q1, 2023)

Wasser: 3,65 € pro m³ (Q1, 2023)

Propangas: 5,21 € pro m³ (Q4, 2022)

Erdgas: 2,95 € per m³ (Q1, 2023)

Hinweis:

Aufgrund des stark schwankenden Propanpreises kann es sein, dass wir diesen nachträglich anpassen müssen. Derzeit ist der Propanpreis erst nach dem Quartal bekannt.

13. Feuerschutz

13.1. Um Brandgefahr zu vermeiden, ist das Entzünden von Lagerfeuern usw. ohne ausdrückliche Genehmigung verboten.

13.2. Grills und Gartenöfen sind erlaubt und dürfen nur bei Wetteralarm (z. B. bei extremer Trockenheit) nicht benutzt werden. Halten Sie immer einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher in der Nähe des Grills oder des Gartenofens bereit.

13.3. Achten Sie beim Grillen oder bei der Benutzung des Gartenofens auf die Windrichtung, damit Sie die anderen Parkgäste möglichst wenig stören.

13.4. Stellen Sie den Grill und/oder Gartenofen in einem ausreichenden Abstand zu Ihrer Campingausrüstung und der Hecke auf.

13.5. Es dürfen nur zugelassene Pellet- und Holzöfen installiert werden. Solche Öfen müssen von erfahrenen und zertifizierten Installateuren eingebaut werden. Zusätzliche Regeln für Pellet- und Holzöfen:

– Öfen, Rußfilter und Funkenfänger müssen

jährlich inspiziert werden.

– Der Schornstein muss jährlich gefegt werden.

– Sie dürfen nur ordnungsgemäß getrocknetes Holz (maximal 20% Feuchtigkeit) verwenden.

Wenn Sie diese Anforderungen nicht erfüllen, können wir die Nutzung eines Pellet- oder Holzofens untersagen.

13.6. Werfen Sie niemals eine brennende Zigarre, Zigarette oder ein Streichholz weg. Die Folgen können katastrophal sein.

13.7. Das Abbrennen von Unkraut ist verboten

14. Handel und Werbung

14.1. Das Anbieten von Dienstleistungen und/oder Waren jeglicher Art ist weder in Ihrem Ferienhaus noch an einem anderen Ort auf dem Gelände erlaubt.

14.2. Ohne ausdrückliche Erlaubnis der Parkleitung ist es nicht gestattet, im Park für eine Sache oder ein Produkt zu werben.

14.3. Das Anbringen von Werbetafeln, Plakaten oder Ähnlichem im Park ist nicht gestattet.

15. Fundsachen

15.1. Wir bitten Sie, gefundene Gegenstände an der Rezeption abzugeben. Wir bemühen uns, den Gegenstand an seinen Besitzer zurückzugeben.

16. Post und Pakete

16.1. Wenn Sie ein Paket oder Post verschicken möchten, müssen Sie diese selbst zum nächstgelegenen PostNL-Servicepunkt bringen: Bruna (Van den berglaan 2a in Voorthuizen). Der nächstgelegene Briefkasten für Briefe befindet sich in der Van Effrinkstraat 26 in Voorthuizen.

16.2. Wir sortieren täglich die eingehende Post. Die Post wird in alphabetischer Reihenfolge in den Briefkasten am Empfang eingeworfen. Diese Post ist mit dem Eingangsdatum versehen. Wir bewahren Ihre Post bis zu einen Monat lang auf, danach schicken wir die Post an den Absender zurück oder entsorgen sie. Pakete. Wir bewahren sie eine Woche lang auf. Sie können Ihre Post/Pakete abholen, wenn die Rezeption des Campingplatzes am Harremaatweg geöffnet ist.

16.3. Sie können sich Pakete an die Rezeption des Campingplatzes liefern lassen. Pakete, die größer als 485 mm x 360 mm x 260 mm sind, werden aus Platzgründen nicht angenommen. Wir nehmen keine Pakete an, für die eine Unterschrift erforderlich ist, wenn Sie uns nicht per E-Mail darüber informiert haben. Wir können Ihr Paket bis zu einer Woche lang aufbewahren.

16.4. Die Zustellung von Paketen an der Rezeption erfolgt auf eigenes Risiko.

16.5 Wenn die Rezeption des Campingplatzes im Winter geschlossen ist, können Sie Pakete nur während der Öffnungszeiten von De Markt abholen. Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie in der App.

16.6 Pakete, die an der Hotelrezeption abgegeben werden, werden nicht angenommen.

17. TV und Internet

17.1. Der Park verfügt über ein umfangreiches Angebot an digitalen Kanälen. Dazu muss Ihr Fernseher über einen DVB-T-Tuner mit MPEG4-Unterstützung verfügen. Alternativ können Sie auch ein entsprechendes Gerät an der Rezeption erwerben (ca. 60 €).

17.2. Das Programmangebot kann sich nach Ermessen des Ferienparks De Boshoek ändern. Es können keine Rechte daraus abgeleitet werden.

17.3. Internetzugang können Sie über die Rezeption anfordern. Die Gebühren richten sich nach der Dauer Ihres Internetabonnements.

17.4. Bedingungen für die Internetnutzung: Unser Internet ist für den Freizeitgebrauch geeignet. Um im Falle einer Störung eine Entschädigung zu erhalten, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

– Die Störung dauert länger als 12 Stunden

– Alle unsere Dienste sind unterbrochen, es gibt weder Radio noch Fernsehen noch Internet.

– Wenn die Störung durch Unwetter, Erdbeben, Terroranschläge oder Kriegssituationen verursacht wurde, gilt die Entschädigungspflicht nicht und Sie erhalten Ihr Geld nicht zurück.

Bei Ihnen liegt eine Störung vor, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllt, und Sie haben ein Abonnement mit einer festen monatlichen Gebühr? Pro Tag der Störung haben Sie Anspruch auf ein Dreißigstel Ihres Monatstarifs (Tag 1 ist geht von 12 bis 24 Stunden, jede weiteren 24 Stunden sind ein weiterer Tag).

17.5. Wenn Sie eine Beschwerde zum Internet haben, wenden Sie sich bitte an jaarplaatsen@deboshoek.nl.

17.6. Da es auf dem Gelände eine zentrale Antennenanlage gibt, dürfen Sie keine Antennen und/oder Satellitenschüsseln auf Ihrem Ferienhaus anbringen.

18. Beschwerden

18.1. Zwar tun wir unser Bestes, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten, es ist jedoch immer möglich, dass Sie mit etwas nicht ganz zufrieden waren. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall sofort an die Rezeption. Wir werden versuchen, das Problem bestmöglich zu lösen. Wenn wir dies Ihrer Meinung nach nicht ordnungsgemäß tun, können Sie Ihre Beschwerde über jaarplaatsen@deboshoek.nl oder über die Geschillencommissie Recreatie in Den Haag einreichen. Sehen Sie sich dazu die RECRON-Bedingungen an.

19. Meldung von Störungen oder Unglücksfällen

19.1. Sollten Sie Störungen feststellen, bitten wir Sie, diese per E-Mail an jaarplaatsen@deboshoek.nl zu melden.

19.2. Während Ihres Aufenthalts kann es vorkommen, dass Sie außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption gestört werden oder bei einem Unglücksfall Hilfe benötigen. Für diese Fälle haben wir einen Notdienst. Um diesen zu erreichen, rufen Sie die reguläre Telefonnummer an und folgen Sie den Anweisungen. Verwenden Sie diese Nummer nur, wenn Sie die Störung oder das Unglück nicht selbst beheben können und nicht warten können, bis die Rezeption öffnet.

20. Sanktionen – Hauptstrafe:

Wenn Sie sich nicht an die Regeln dieser Parkordnung halten, verhängen wir eine angemessene Sanktion,

die sich nach der Art des Verstoßes richtet. Dies kann eine sofortige Strafe

oder eine schriftliche oder mündliche Verwarnung sein. Wenn Sie dies nicht beachten,

behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag mit Ihnen zu kündigen. In diesem Fall können wir

Ihnen sofort den Zugang zum Park verweigern.

20.1. Wenn Sie sich nicht an die Park- oder Verkehrsvorschriften halten, sperren wir Ihr Kennzeichen vorübergehend oder dauerhaft für den Parkzugang.

20.2. Bei schwerwiegenden Verstößen, Drohungen und/oder Gewalt haben wir das Recht, dem Urlauber, seinen Miturlaubern und Dritten ohne Vorwarnung den Zutritt zum Park zu verweigern. Außerden informieren wir die Behörden.

20.3. Urlauber, Miturlauber und deren Dritte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung der finanziellen Verpflichtungen nach dem Vertrag.